EnSikuMaV

Eine Checkliste von Invidis zur Einschränkung der Betriebszeiten von leuchtender Werbung ab 1. September
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Die Tage werden kürzer und nun auch die Betriebszeiten für beleuchtete und leuchtende Werbung, die in Deutschland massiv auf 6 Stunden am Tag reduziert wird. So steht es in §11 der als EnSikuMaV abgekürzten Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung.  

Das stellt sowohl Werbetreibende als auch die Betreiber von Werbeflächen vor neue Herausforderungen; sei es beim Nachweis der Werbewirkung, wie auch bei der technischen Umsetzung.

Für letzteres hat invidis eine Reihe von technischen Last Minute Maßnahmen zusammengestellt und gibt damit eine Übersicht, was nun bedacht und dann schnell erledigt werden muss.

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