Neben Änderungen und Klarstellung die Beleuchtung von Gebäuden und Veranstaltungen wie zum Beispiel auch Weihnachtsmärkten betreffend, ist in der Verordnung zur Änderung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung das für viele nur schwer nachvollziehbare Verbot von digitaler Aussenwerbung von 6°°-16°° Uhr gefallen.
Dies hat auf vielen Ebenen der Wertschöpfungskette große Erleichterung zu Folge, befreit die Branche laut invidis-Kopf Florian Rotberg aber nicht davor, Maßnahmen zu ergreifen, die die zahlreichen Einsparmöglichkeiten der Technologie - ob vorhanden oder nachrüstbar - nun auch endlich zu implementieren.
Wie stehen Sie zum Update dieser Regelung? Ausreichend oder immer noch eine Gefahr für Flächeneigentümer, Aussenwerbungsfirmen und Werbetreibende?
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